
Websites ohne TelefonnummerDer Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof, Ruiz-Jarabo Colomer, ist der Auffassung, dass Online-Anbieter nicht verpflichtet sind, auf der Website eine Telefonnummer zu veröffentlichen. Nach einer einschlägigen EU-Richtlinie reiche es aus, wenn dem Kunden eine schnelle Kontakaufnahme via E-Mail ermöglicht werde. Deutsche Verbraucherzentralen hatten gegen die "Deutsche Internetversicherung" geklagt, die auf ihrer Website nur eine elektronische Adresse und eine Postanschrift nennt. Eine Telefonnummer bekommt man dann genannt, wenn man einen Vertrag unterzeichnet. Diese Versicherung vertreibt KFZ-Policen über das Internet. In erster Linie hatte das Oberlandesgericht in Hamm den Verbraucherschützern Recht gegeben, dann ging der Fall zum Bundesgerichtshof. Und diese wandten sich dann an den Europäischen Gerichtshof. Das Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten. ReagierenÄhnliche Tweets
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