
Twitter-Verbot für Bundestagswahl Bundestagswahlen! Jetzt könnten die ausfallen, weil zu viele Leute schwatzen. Denn bei den Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und im Saarland schon ab 16:30 Uhr erste Zwischen-Ergebnisse über Twitter veröffentlicht. Dabei schliessen ja die Wahllokale erst um 18:00 uhr. Die Wahlleiter in Sachsen und im Saarland wollen nun ermitteln, es könnte Strafen bis zu 50.000 Euro geben. Bislang ist nicht bekannt, wer der Twitter-Frühveröffentlicher war, aber sie scheinen bsw. lt. Süddeutscher Zeitung aus den Reihen übler Wahlforscher zu stammen. Bundeswahlleiter Roderich Egeler ist kritisch. Zwar wolle er nicht ausschliessen, dass e am Wahltag ein Verbot für Wählerbefragungen geben würde - erst solle ermittelt werden. Er ermahnte die Wahlforschungsintsitute, "äusserst restriktiv" mit den Nachwahlbefragungen umzugehen. Eine Gefahr für die Bundestagswahlen am 27. September sehe er aber nicht. Einer der Twitter-Zugänge, aus denen Ergebnisse veröffentlicht wurden, soll der des CDU-Chefs Radebeuls, Patrick Rudolph, gewesen sein. Er bestitt alles. Union-Fraktionsvitze Wolfgang Bosbach sagte lt. "Die Welt", der Vorgang "schadet der Demokratie". Jörg van Essensagte, die Veröffentlichung sei "nicht akzektabel". Verfassungsrechtler Jörn Ipsen meinte, dass sogar eine Anfechtung der Wahl möglich sei, wenn die Vorveröffentlichung von Ergebnissen die Wahlen beeinflussen würde. ReagierenÄhnliche Tweets
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